Richtig Abstand halten

Kennst Du eigentlich die Abstandregeln innerorts und außerorts, wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist bzw. wenn Du Radfahrende mit dem KFZ überholst? Wer Radfahrende in der Stadt überholen will, muss laut § 5 StVO mindestens 1,5 Meter Abstand halten, falls die Räder einen Anhänger ziehen, sind es zwei Meter. Außerorts sind sogar mindestens 2 Meter Abstand Pflicht.